Burley Tennessee Tabakblätter
Unser Burley Tennessee Rohtabak überzeugt durch seine intensive Färbung sowie eine kompakte und natürliche Struktur, in der sich Nikotin, Zucker und Aromastoffe in harmonischer Form anreichern. Daher besitzt dieser Rotabak ein äußerst intensives Duftprofil und ist entsprechend vielseitig Verwendbar.
Technische Daten:
Nikotingehalt: 4,9%
Zuckergehalt: 3,0-5,0%
Herkunft: Osteuropa
Fermentation: Ja
Feuchtigkeit: 12,5% (sehr trocken)
Beschaffenheit und Qualität:
Da es sich um ein naturbelassenes Agrarprodukt handelt, können die Tabakblätter optische Unregelmäßigkeiten wie Risse, Brüche oder Farbabweichungen aufweisen. Diese Merkmale sind kein Qualitätsmangel, sondern typisch für unbehandelte Rohtabake. Die Auswahl, Verarbeitung und Lagerung erfolgen dennoch unter kontrollierten Bedingungen, um eine gleichbleibend hohe Qualität sicherzustellen.
Verarbeitung:
Die Blätter wurden flue-cured getrocknet und anschließend fermentiert, gereift und gepresst. Diese bewährten Verarbeitungsschritte dienen der Stabilisierung der Blattstruktur sowie der Entwicklung eines intensiven, sortentypischen Aromas.
Lieferzustand:
Die Ware wird direkt aus gepressten Industrieverpackungen entnommen und ohne weitere Verarbeitungsschritte versendet. Dadurch bleibt der ursprüngliche Zustand des Rohtabaks vollständig erhalten.
Anbaugebiet:
Der Tabak wird in Osteuropa kultiviert und unterliegt dort gängigen Qualitäts- und Kontrollstandards. Herkunft und Verarbeitung bieten ein sauberes, naturbelassenes Produkt.
Produktabbildungen:
Die dargestellten Bilder zeigen Aufnahmen der angebotenen Tabakblätter in diversen Zuständen.
Erleben Sie den charakteristischen Duft und die besondere Qualität eines Burley-Rohtabaks aus der fünften Ernte – in unverfälschter Form und mit ausgeprägtem Aroma.
Rechtliches:
Der Rohtabak wird ausschließlich zur Dekoration oder als Duftartikel verkauft!
Tabakblätter oder Rohtabak gelten im steuerlichen Sinn nicht als Tabakwaren sondern als Agrarerzeugnis und müssen daher nicht mit der Tabaksteuer belegt werden.
Erst wenn Sie diese zum Zigarettentabak/Tabakwaren schneiden oder verarbeiten wird aus dem Agrarprodukt Tabakware die Sie versteuern müssen.
Bitte beachten Sie das Tabaksteuergesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/BJNR187010009.html#BJNR187010009BJNG000100000
Angaben ohne Gewähr.