50/50 Virginia & Burley Rohtabak - 1kg

Artikelnummer: E-Mix-V/B-01kg

50/50 Virginia & Burley
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Virginia Bright & Burley 50/50 Tabakblätter

Entdecken Sie unseren erstklassigen, aromatischen Rohtabak, der leicht und von höchster Qualität ist, mit einem natürlichen Nikotingehalt.

Virginia Produktspezifikationen:

Nikotingehalt:  0,9-1,1%
Zuckergehalt:   30-32%
Herkunft:          Osteuropa
Fermentation:   Ja
Feuchtigkeit:    18%

Burley Produktspezifikationen:

Nikotingehalt:  3,5%
Herkunft:          Osteuropa
Fermentation:   Ja
Feuchtigkeit:    18%

 

Allgemeine Informationen:
Rohtabak ist ein reines Naturprodukt, daher können die Tabakblätter Risse, Brüche und Verfärbungen aufweisen. Unsere Experten haben jedoch jeden Schritt sorgfältig überwacht, um sicherzustellen, dass Sie ein erstklassiges Produkt erhalten:

Sorgfältige Verarbeitung:
Unsere Tabakblätter wurden flue-cured getrocknet, fermentiert, gereift und gepresst, um ihren Duft und ihre Qualität zu optimieren. Wir setzen auf bewährte Verarbeitungstechniken, um sicherzustellen, dass Sie stets das Beste erhalten.

Direkt aus Industrieverpackung:
Die von uns versendete Ware stammt direkt aus den gepressten Industrieverpackung. Dies garantiert, dass Sie Tabak in seiner reinsten Form erhalten, ohne zusätzliche Verarbeitungsschritte.

Europäische Herkunft:
Unser Rohtabak wird in der Europäischen Union angebaut und unterliegt strengen Qualitätskontrollen. Dies sichert Ihnen ein Produkt von höchster Qualität und Reinheit.

Bilder:
Unsere Galerie enthält Originalbilder unserer Produkte. Wir möchten, dass Sie genau wissen, was Sie erhalten, und präsentieren Ihnen daher echte Beispiele unserer Tabakblätter.

Verwöhnen Sie sich mit dem unvergleichlichen Duft und der Qualität unseres Rohtabaks. Entdecken Sie die Welt des Tabakdüfte in seiner reinsten Form.



Rechtliches:
Der Rohtabak wird ausschließlich zur Dekoration oder als Duftartikel verkauft!
Tabakblätter oder Rohtabak gelten im steuerlichen Sinn nicht als Tabakwaren sondern als Agrarerzeugnis und müssen daher nicht mit der Tabaksteuer belegt werden.

Erst wenn Sie diese zum Zigarettentabak/Tabakwaren schneiden oder verarbeiten wird aus dem Agrarprodukt Tabakware die Sie versteuern müssen.
Bitte beachten Sie das Tabaksteuergesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/BJNR187010009.html#BJNR187010009BJNG000100000

Angaben ohne Gewähr.

 

 


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